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Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen (DE) = Deutschland

Liebe Kundinnen und Kunden,

durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde dem Umsatzsteuergesetz eine neuer Absatz 3 in § 12 beigefügt, nachdem sich die Steuer auf 0 Prozent ermäßigt für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber inklusive aller wesentlichen Komponenten, gültig ab 01.01.2023. Selbstverständlich haben Sie auch im solar-pur Onlineshop die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen entsprechende Artikel mit Nullsteuersatz zu erhalten.

Um diesen Bedingungen gerecht zu werden und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, möchten wir an dieser Stelle unseren aktuellen Wissensstand mit Ihnen teilen und wie wir dies umsetzen werden. 
 

1. Schritt – Bestellung im Onlineshop

Sie kaufen bei uns im Onlineshop die Komponenten für Ihr Photovoltaik-Projekt ein. Mit Abgabe der Bestellung haben Sie die Möglichkeit Ihre Zahlung über unsere angegebenen Zahlungsmodalitäten zu leisten, siehe https://shop.solar-pur.de/info/Zahlung-und-Versand.html

 

2. Schritt – Bestätigungsformular zur Anwendung des Nullsteuersatzes

Link zum Formular

Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet, welches die Bedingungen zur Umsatzsteuerbefreiung zusammenfasst. Dieses benötigen wir von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben (online möglich), damit wir den Nullsteuersatz für Ihre Bestellung anwenden können. Hierzu finden Sie eine Übersicht der Bedingungen im Formular sowie unten nach dieser Beschreibung.
Das ausgefüllte Formular schicken Sie an bestellung@solar-pur.de oder per WhatsApp an 08504-9579979-591. Achten Sie bitte darauf, dass egal, ob Foto oder Scan sämtliche Angaben gut lesbar sind.
Unsere Mitarbeiter kümmern sich im Anschluss um die Verarbeitung. Fällt unseren Mitarbeitern auf, dass nur Teile des Auftrages von der Steuer befreit werden können oder Bedingungen nicht erfüllt sind, werden wir Sie darüber informieren.

 

3. Schritt – Warten auf die Lieferung

Abhängig von der Warenverfügbarkeit erhalten Sie die Komponenten entsprechend der angegebenen Lieferzeit. 

 

4. Schritt – Rechnungsstellung, Rechnungskorrektur und Rückerstattung

Wird Ware an Sie geliefert, erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Bestellung. Da es sich hierbei um einen Automatismus handelt, kann es passieren, dass Sie eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer erhalten. Sie müssen an dieser Stelle noch nicht handeln. Erst nach vollständiger Lieferung können wir die Befreiung der Umsatzsteuer im Rahmen einer Rechnungskorrektur vornehmen. Die vollständige Lieferung ist hierfür vorgegebene Bedingung.

Statusänderung: Ihre Bestellung wurde inzwischen komplett an Sie ausgeliefert. Da wir manuell die Bedingungen der Steuerbefreiung überprüfen müssen, ist unsererseits eine Nachbearbeitung erforderlich. Diese kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen.

Rückzahlungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, über den ursprünglichen Weg der Bezahlung aus der Bestellung.
 

Gesetzliche Grundlage und Bedingungen:

Anzuwenden ist der durch das JStG 2022 neu erstellte § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung.
Folgende Bedingungen mit Stand 01.03.2023 dienen als Zusammenfassung für Sie und stellen einen Service unsererseits dar, welcher die uns vorliegenden Informationen zusammenfasst, jedoch ausdrücklich keine rechtliche Beratung darstellt.

  • Die Brutto-Gesamtleistung der Photovoltaikanlage darf nicht mehr als 30 kW (peak) betragen. Diese Leistungsangabe bezieht sich auf die Eintragung im Marktstammdatenregister.
  • Die Installation der Photovoltaik-Komponenten befindet sich in der Nähe des (Wohn-) Gebäudes.
  • Eine Befreiung der Umsatzsteuer ist nur dann möglich, wenn der Käufer auch Betreiber der Photovoltaikanlage ist.
    (Bitte beachten: Eine Vermischung zwischen Käufer und Betreiber der Anlage könnte gegen die Bedingungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes sprechen.)
  • Die bestellten Komponenten werden für eine private Nutzung sowie öffentliche und andere, bei denen das Gebäudewesen dem Gemeinwohl dienen.
  • Bestellte Ware wird vom Betreiber für den Einsatzzweck genutzt und darf NICHT gewerblich weiterverkauft werden.
  • Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer PV-Anlage benötigten Komponenten und der dazugehörigen Speicher. Soweit es die Gesetzgebung zulässt, wenden wir den Nullsteuersatz an, sind jedoch ausdrücklich an die Vorgaben und Bedingungen des Umsatzsteuergesetzes gebunden.
  • Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27.02.2023 zu dem neuen Gesetz ein BMF-Schreiben ausgegeben, welches detaillierte Erklärungen liefert, wie die neue Regelung aus § 12 Abs. 3 UStG anzuwenden ist. Siehe hierzu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.html

 

Haben Sie weitere Fragen zur Umsetzung des Nullsteuersatzes, kontaktieren Sie gerne unser solar-pur-Team. Bitte beachten Sie, dass wir nur Informationen weitergeben können, welche uns zum aktuellen Stand vorliegen.

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